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   OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19   

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OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19 (https://dejure.org/2019,14216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2019 - 11 ME 189/19 (https://dejure.org/2019,14216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 (https://dejure.org/2019,14216)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
    Die vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Zurückweisung von Wahlwerbung im Fernsehen und im Hörfunk entwickelte Rechtsprechung - wonach Rundfunkanstalten Wahlwerbung politischer Parteien im Fernsehen und im Rundfunk nur dann zurückweisen dürfen, wenn der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze evident ist und nicht leicht wiegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 -, BVerfGE 47, 198, juris, Rn. 102 ff.) -, ist auf eine ordnungsbehördliche Anordnung, ein bestimmtes Wahlplakat zu entfernen, nicht übertragbar.

    Nach der obergerichtlichen, auch von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierten Rechtsprechung dürfen Rundfunkanstalten Wahlwerbung politischer Parteien nur dann zurückweisen, wenn der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze evident ist und nicht leicht wiegt (vgl. dazu grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 -, BVerfGE 47, 198, juris, Rn. 102 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 25.4.1985 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 69, 257, juris, Rn. 33, sowie zuletzt: BVerfG, Einstw.

    Diese besonderen Anforderungen werden dabei primär damit begründet, dass Wahlpropaganda im Hörfunk und im Fernsehen zu den wichtigsten Mitteln im Wahlkampf gehören (BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 -, a.a.O., juris, Rn. 106).

    Vor dem Hintergrund, dass Wahlwerbung im Rundfunk vorrangig dazu diene, dass sich Bürger mit den von den einzelnen Parteien vertretenen Grund- und Zielvorstellungen vertraut machten, sei es besonders problematisch, wenn einzelne programmatische Äußerungen aus Wahlsendungen herausgenommen oder abgeändert würden, weil dann die Gefahr bestehe, dass der Wähler über die wahren Ziele und Absichten einer Partei irregeführt werde und ihr aufgrund der verfälschten Wahlaussage die Stimme gebe, obwohl er deren Grund- und Zielvorstellungen in Wirklichkeit nicht teile (BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 -, a.a.O., juris, Rn. 103).

    Wegen der zeitlichen Nähe der Sendetermine zum Wahltermin werde dieser dann regelmäßig verstrichen sein (BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 -, a.a.O., juris, Rn.108).

  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
    Folglich kann eine ordnungsgemäße, ihre Funktion erfüllende Anhörung (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 18.4.2017 - 9 B 54/16 -, juris, Rn. 4, m.w.N.) vorliegend noch mit heilender Wirkung bis zum Abschluss des gegenwärtig noch beim Verwaltungsgericht anhängigen Hauptsacheverfahrens nachgeholt werden (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 21.5.2019 - 20 L 1449/19 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
    Anordnung v. 15.5.2019 - 1 BvQ 43/19 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
    Nach der obergerichtlichen, auch von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierten Rechtsprechung dürfen Rundfunkanstalten Wahlwerbung politischer Parteien nur dann zurückweisen, wenn der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze evident ist und nicht leicht wiegt (vgl. dazu grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75 -, BVerfGE 47, 198, juris, Rn. 102 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 25.4.1985 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 69, 257, juris, Rn. 33, sowie zuletzt: BVerfG, Einstw.
  • VG Düsseldorf, 21.05.2019 - 20 L 1449/19

    NPD muss Wahlwerbeplakate in Mönchengladbach entfernen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
    Folglich kann eine ordnungsgemäße, ihre Funktion erfüllende Anhörung (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 18.4.2017 - 9 B 54/16 -, juris, Rn. 4, m.w.N.) vorliegend noch mit heilender Wirkung bis zum Abschluss des gegenwärtig noch beim Verwaltungsgericht anhängigen Hauptsacheverfahrens nachgeholt werden (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 21.5.2019 - 20 L 1449/19 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    Hierauf abstellend OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, juris, Rn. 6 (betreffend zwei Plakate an einem einzelnen Standort).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Dies kann für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage jedoch offenbleiben, da eine Anhörung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann (BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; B.v. 31.1.2017 - 9 C 16.2022 - juris Rn. 11; B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 15; B.v. 26.11.2008 - 6 CS 08.1957 - juris Rn. 13; B.v. 25.2.2005 - 25 ZB 04.1538 - juris Rn. 10; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Der Begriff des "verwaltungsgerichtlichen Verfahrens" i. S. v. Art. 45 Abs. 2 BayVwVfG meint dabei das Hauptsacheverfahren, nicht jedoch das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 25 CS 03.3065 - juris Rn. 2 zur Nachholung der Begründung eines Verwaltungsaktes; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Folglich kann eine ordnungsgemäße, ihre Funktion erfüllende Anhörung vorliegend mit heilender Wirkung noch bis zum Abschluss des gegenwärtig beim Verwaltungsgericht anhängigen Hauptsacheverfahrens nachgeholt werden (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Aber selbst wenn man auch insoweit von einer fehlerhaften Anhörung ausgehen wollte, könnte auch diese jedenfalls bis zum Abschluss des gegenwärtig beim Verwaltungsgericht anhängigen Hauptsacheverfahrens nachgeholt werden (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23

    Fernstraßenrechtliche vorzeitige Besitzeinweisung

    Ein verfahrensfehlerhaft ergangener Beschluss der Enteignungsbehörde führt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu einer beachtlichen formellen Rechtswidrigkeit desselben, solange noch die Möglichkeit der Heilung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG M-V (juris: VwVfG MV 2020) besteht (Zustimmung OVG Weimar, Beschluss vom 26. Februar 1999 - BI W 807/98 - , OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -) .(Rn.14).

    Der Begriff des "verwaltungsgerichtlichen Verfahrens" i.S.v. § 45 Abs. 2 VwVfG M-V meint dabei das Hauptsacheverfahren, nicht Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, Rn. 4, juris m. w. N.).

    Der Abschluss eines Eilverfahrens in der Beschwerdeinstanz führt somit nicht zur Beendigung der Heilungsmöglichkeit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, Rn. 4, juris m. w. N.).

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 55-IV-19
    Überdies beruhen die angegriffenen Entscheidungen auf der Beurteilung schwieriger rechtlicher Fragen, die von den Fachgerichten außerhalb des vorliegenden Verfahrens unterschiedlich beantwortet werden (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 15; vgl. zu dem verfahrensgegenständlichen Wahlplakat etwa VG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 20 L 1449/19 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 - juris; VG Gießen, Urteil vom 9. August 2019 - 4 K 2279/19 - juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 3 EO 715/19 - juris; LG München II, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 Qs 23/19 - Bl. 186 ff. der Gerichtsakte; LG Potsdam, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 23 Qs 57/19 - Bl. 210 ff. der Gerichtsakte); insoweit kann von einer gefestigten Rechtsprechung, die eine weitere Befassung der Fachgerichte aussichtslos erscheinen ließe, keine Rede sein (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18 - juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2023 - 29 L 2480/23

    Masernschutzimpfung: Anordnung einer ärztlichen Untersuchung rechtmäßig

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2023 - 2 B 1253/22 -, juris Rn. 28; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, juris Rn. 4; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 20 L 1449/19 -, juris Rn. 15.
  • VG Gießen, 29.04.2020 - 4 K 2860/17
    Schließlich hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.10.2019 (Az. 3 EO 715/19, juris) die Frage, ob das streitgegenständliche Plakat den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfülle und deshalb einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstelle, ausdrücklich verneint, und geht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24.5.2019 (Az. 11 ME 189/19, juris) davon aus, dass diese Frage als offen anzusehen sei.
  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 5 S 21.273

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die coronabedingte

    Abgesehen davon und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass keine ausdrückliche Anhörung zur Gewerbeuntersagung erfolgt ist, könnte eine fehlerhafte oder unzureichende Anhörung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 16; B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005

    Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft

    Letztlich kann die Frage einer ordnungsgemäß nachgeholten Anhörung für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage aber auch offenbleiben, da eine Anhörung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der

    Denn es ist, weil es hier auf die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ankommt, einzubeziehen, dass der formelle Anhörungsmangel gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 HmbVwVfG noch bis zum Ende der letzten Tatsacheninstanz des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens wird geheilt werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2019, 11 ME 189/19, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschl. v. 30.6.2016, 20 B 1408/15, juris Rn. 7 jeweils zum entsprechenden Landesrecht; Ramsauer, in: Kopp/ders., VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 28 Rn. 81).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - 9 B 485/22

    Absehen der Behörde von einer Gebührenerhebung im Fall der Rücknahme des

    vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 20 B 1408/15 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, NordÖR 2019, 441 = juris Rn. 4.
  • OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein sofort vollziehbares Aufenthaltsverbot eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 15 E 792/22

    Hausverbot; Anhörungsmangel; Heilung; Erfolgsaussichten in der Hauptsache

  • VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19

    Beißkorbzwang; Gefahrenabwehr; Leinenzwang; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2023 - 5 B 1701/21

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe wegen Erfolglosigkeit der Hauptsache für

  • VG Koblenz, 04.11.2020 - 1 L 819/20

    Zelte am Nürburgring bedürfen der Genehmigung

  • VG Köln, 16.03.2020 - 14 L 124/20
  • VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.05
  • VG Köln, 01.06.2022 - 6 L 563/22
  • VG Potsdam, 03.05.2023 - 14 L 532/22
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